Ergotherapie in der Praxis

Grundsätzlich werden wir aktiv, wenn Ihnen eine Ärztliche Verordnung über die Heilmittelleistung Ergotherapie vorliegt – wir behandeln Sie, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Wenn die Berufsgenossenschaft im Falle eines Arbeitsunfalls für Sie zuständig ist, haben wir ebenfalls eine Zulassung um sie behandeln zu dürfen.