Kosten
Für gesetzlich Versicherte
Die Behandlung für Ergotherapie wird nach Ausstellung einer ärztlichen Verordnung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind grundsätzlich von einer Zuzahlung befreit. Nach Vorlage einer Zuzahlungsbefreiung von Ihrer Krankenkasse erheben wir ebenfalls keine Zuzahlung. In allen anderen Fällen erheben wir die gesetzliche Zuzahlung gemäß § 32 Abs. 2 SGB V, in Höhe von 10 % des Gesamtwertes des Rezepts und die Rezeptgebühr von 10,- €.
Für privat Versicherte
Die Kosten der Behandlung für Privatversicherte orientieren sich in unserer Praxis an der GebühTh (Gebührenübersicht für Therapeuten). Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie eine Honorarvereinbarung in der die genauen Kosten beziffert sind.
Kosten für Selbstzahlerleistungen
Die Kosten für die Selbstzahlerleistungen sind abhängig von der Zeit, die wir uns für Sie nehmen …
… dies können zwischen 30 und 60 Minuten sein.
30 min. = 60 €
45 min. = 90 €
60 min. = 120 €